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MasterCard darf für Maestro-Karte keine Verrechnungsgebühr
erheben
Der Kreditkarten-Anbieter MasterCard kann
für seine "Maestro"-Karte keine so genannte Interchange-Gebühren
verlangen. Hingegen erlaubt die Wettbewerbskommission (WEKO) dem
Unternehmen unter Auflagen, für die neue Karte "Debit MasterCard"
solche Gebühren zu erheben.
Interchange Fees sind Verrechnungsgebühren, die zwischen Banken,
die Karten herausgeben, und Banken, die Zahlungen für Händler
abrechnen, bezahlt werden müssen. Die Gebühren fallen für jede
Transaktion an und werden auf die Händler überwälzt, die sie bei
ihren Preisen berücksichtigen.
Eine Interchange Fee bei der Maestro-Karte würde möglicherweise
das Kartellgesetz verletzen, begründete die WEKO ihren abschlägigen
Entscheid am Donnerstag. Die Maestro-Karte ist die am meisten
verbreitete Debitkarte in der Schweiz.
Für die neue "Debit MasterCard" dürfe das Unternehmen die Gebühr
als eine Art Starthilfe in der Einführungsphase erheben, begründete
WEKO-Direktor Rafael Corazza auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda
den Entscheid. Es gelten allerdings Auflagen: Der Marktanteil der
Karte darf nicht mehr als 15 Prozent betragen, zudem darf die
Gebühr im Durchschnitt nicht mehr als 20 Rappen pro Transaktion
betragen.
Für MasterCard gelten somit die gleichen Auflagen wie für den
Konkurrenten Visa: Die WEKO erlaubte Visa im Jahr 2009, Interchange
Fees für die Debitkarte "V PAY" zu erheben.